Umsatzsteuerbetrug auf Amazon und eBay

Wie groß ist das Problem mit Umsatzsteuerbetrug auf Amazon und ebay durch ausländische Händler? Was sind die Folgen für einheimische Händler? Eine Einschätzung.
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 7 min. Lesezeit
Umsatzsteuerbetrug auf Amazon und eBay

Umsatzsteuerhinterziehung durch Onlinehändler aus dem Drittland—insbesondere aus China—rückt zunehmend in den öffentlichen Fokus. Auch der Bundesrechnungshof verlangt nun von der Bundesregierung hinreichende Maßnahmen, um dieses Problem einzudämmen.

Einen Schwerpunkt bildet dabei u.a. der Handel über Amazon. Durch das Fulfillment by Amazon (FBA) benötigen Händler aus China keine eigene Infrastruktur, um ihre nach Europa importierten Waren in Deutschland zu lagern, an die Käufer zu versenden oder deren Retouren abzuwickeln.

Für die Finanzbehörden in Deutschland sind diese Unternehmen aufgrund fehlender Niederlassungen kaum greifbar. Zudem existiert aufgrund der drakonischen Strafen für Steuerhinterzieher in China auch kein Informationsaustausch zwischen beiden Staaten.

Wir erläutern, wie groß das Problem mittlerweile ist. Zudem erklären wir, was der Vorreiter in der Betrugsbekämpfung—Großbritannien (GB)—derzeit unternimmt.

Die Methoden in GB erscheinen auf den ersten Blick zielführend. Sie sorgen allerdings derzeit auch für viel Verunsicherung bei den Händlern.

In Deutschland fordert nun der Bundesrechnungshof die Bundesregierung auf, nicht auf die Mehrwertsteuerreformen der EU zu warten und kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen. Wir haben diesbezüglich Bloomberg ein schriftliches Interview gegeben, welches wir in diesem Blogpost verlinken.

Zunehmend mehr Händler aus China in Europa aktiv

Nach Schätzungen könnte sich der Schaden auf bis zu eine Milliarde Euro an hinterzogener Umsatzsteuer pro Jahr in Deutschland belaufen.

Über einen spektakulären Fall berichtete Spiegel Online am 06.04.2018. Demnach handelte ein Unternehmer über 14 eBay-Accounts in Deutschland. Lediglich ein eBay-Account war legalisiert bzw. steuerlich erfasst. Über die restlichen Accounts wurden in den zurückliegenden Jahren bis zu sieben Millionen Euro Umsatzsteuer hinterzogen.

Eine Stichprobe der Süddeutsche Zeitung (SZ) vom 21.03.2018 zeigt, dass von 100.000 Händlern auf dem deutschen Amazon-Marketplace fast 25 Prozent aus China bzw. Hongkong stammen.

Quelle: Süddeutsche Zeitung – http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/amazon-steuerbetrug-millionenschaden-1.3916054

Grundsätzlich sind nicht zwingend alle Händler, welche über den deutschen Marketplace handeln, auch in Deutschland steuerpflichtig. Diese Steuerpflicht kann aus diversen Gründen eintreten.

Eine deutsche Steuernummer haben allerdings laut SZ und Auskunft des zuständigen deutschen Finanzamtes Berlin Neukölln weniger als 1.000 Händler aus China/Hongkong, obwohl nach Auswertung der Stichprobe eine mittlere vierstellige Anzahl an Händlern ihre Waren in Amazon-Lager nach Deutschland verbracht haben, was unmittelbar eine Steuerpflicht auslösen sollte.

Was macht die deutsche Finanzverwaltung?

Nachhaltige Lösung des Problems in Deutschland?

Zuständig für die steuerliche Registrierung von Onlinehändlern aus dem Drittland in Deutschland ist das Finanzamt Neukölln in Berlin.

Nach unseren Erfahrungen fordert das Finanzamt Neukölln im Rahmen von steuerlichen Registrierungen regelmäßig Daten bei Amazon an. Erst, wenn der betroffene Händler alle bislang in Deutschland steuerbaren Lieferungen rückwirkend erklärt hat, wird ihm eine deutsche Steuer- und UStID-Nr. zugeteilt.

Grundsätzlich könnte die Finanzverwaltung also alle erforderlichen Daten bei Amazon abfragen.

Im Rahmen einer bislang einmaligen Aktion hat die deutsche Finanzverwaltung zum Ende des vergangenen Jahres sogar Waren und Guthaben von ca. 100 Onlinehändlern aus China bei Amazon beschlagnahmen bzw. einfrieren lassen.

Eine skalierbare und nachhaltige Lösung dieses Problems ist das aber nicht.

Aktuell sind im Finanzamt Berlin Neukölln lediglich 9 Beamte für diesen Bereich zuständig.

Zudem betreiben viele Händler aus China regelmäßig mehr als einen Amazon- und/oder eBay-Account und kalkulieren das—noch überschaubare—Entdeckungsrisiko durchaus ein.

Der Druck auf die Bundesregierung, Abhilfe zu schaffen, steigt.

Der Bundesrechnungshof fordert kurzfristige Lösungen für Deutschland

Neben einer Haftung der großen Marktplätze, wie z.B. Amazon und eBay, für erkennbar nicht abgeführte Umsatzsteuern fordert der Bundesrechnungshof die Bundesregierung auf, zusätzlich Grundlagen für eine sogenannte Große Fiskalvertretung zu schaffen.

Das würde faktisch darauf hinauslaufen, dass Marktplätze in der Verantwortung stünden, die Umsatzsteuern von Händlern aus Drittländern in Deutschland abzuführen.

Mit Sicherheit wäre das eine Lösung für die genannten Probleme—rechtlich und technisch unseres Erachtens allerdings nur mit einem sehr langen Horizont umsetzbar.

Lest hier den Bloomberg-Artikel, welcher unseren Input enthält, hier.

Wie gehen die anderen Mitgliedstaaten mit dieser Problematik um?

Vorbild Großbritannien—aktuelle Entwicklungen

In Großbritannien stehen Händler aus China für ca. 60 Prozent der im Onlinehandel hinterzogenen Umsatzsteuern.

Im Laufe des April 2018 wird die britische Finanzverwaltung eine Vereinbarung veröffentlichen, welche gemeinsam mit den großen Marktplätzen—insbesondere Amazon und eBay—getroffen wurde.

Diese Vereinbarung wird laut eines Berichtes der Financial Times vom 06.04.2018 voraussichtlich drei Eckpunkte umfassen.

  • Die Marktplätze verpflichten sich, Transaktionsdaten von Marketplace-Händlern aus dem Drittland automatisiert an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
  • Die Marktplätze verpflichten sich, Onlinehändler (aus Drittstaaten) regelmäßig in Bezug auf die Umsatzsteuer-Compliance zu schulen.
  • Die Marktplätze verpflichten sich, Verkäufer zu sperren, welche ihren Umsatzsteuerpflichten nicht nachkommen.

Insbesondere der erste und dritte Punkt dürften ein effizientes Mittel zur Betrugsbekämpfung sein—vorausgesetzt, dass die Finanzbehörden diese Daten auch hinreichend und zeitnah auswerten können.

Allerdings können sinnvolle Maßnahmen in der Umsetzung auch schnell überzogen werden, wie das folgende Beispiel zeigt.

Verunsicherung bei Händlern, welche über den britischen Amazon-Marketplace handeln

Amazon schreibt seit einigen Wochen pauschal alle Händler an, welche ihre Produkte auch über den britischen Marketplace verkaufen. Dabei weist Amazon sie auf die Pflicht hin, sich in Großbritannien steuerlich zu registrieren.

Für den Fall, dass bis zu einer gewissen Deadline keine britische UStID-Nr. im Account hinterlegt wird, können keine Verkäufe mehr über den britischen Marketplace getätigt werden.

Eine Steuerpflicht in Großbritannien besteht allerdings nur, wenn

  • die britische Lieferschwelle überschritten wird, oder
  • Ware in ein britisches Amazon-Warenlager verbracht wurde.

Hier solltet ihr zwingend eine umsatzsteuerliche Auswertung eurer Amazon-Transaktionen der vergangenen ein bis zwei Jahre durchführen. Nach unserer Erfahrung tritt dabei oftmals Überraschendes zu Tage—wie z.B.

  • unbewusst aktivierte Lagerhaltung im EU-Ausland oder
  • unbewusst überschrittene Lieferschwellen,

Gesetzgebung und Finanzverwaltung in Deutschland hinken hinterher

Die (fest) geplante Haftung der Marktplätze in Deutschland für Fälle, in denen diese von einem Umsatzsteuerbetrug hätten wissen können bzw. müssen, ist nach unseren Informationen noch immer nicht angestoßen.

Das hängt sicher auch damit zusammen, dass hier teilweise technologisch-rechtliches Neuland betreten wird. Eine Frage wäre z.B., ab wann Amazon oder eBay anhand der Daten grds. feststellen kann, ob ein Händler steuerpflichtige Umsätze in Deutschland tätigt.

Das ist aufgrund der länderübergreifenden Logistik (Fulfillment by Amazon) und des veralteten Umsatzsteuerrechts in der EU nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint.

Das Beispiel Amazon-Großbritannien zeigt, dass Marktplätze offenkundig noch erhebliche Schwierigkeiten mit der Feststellung der möglichen Steuerpflicht eines Händlers haben.

Automatisierte Umsatzsteuer-Compliance mit Taxdoo

Taxdoo kann Rohdaten in Echtzeit aus

  • Marktplätzen, wie z.B. Amazon und eBay, sowie
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automatisiert auslesen, umsatzsteuerlich auswerten, überwachen und in die Finanzbuchhaltung überführen.

Eine umsatzsteuerliche Anamnese—Wo seid ihr seit wann in welcher Höhe steuerpflichtig?—erstellen wir rückwirkend und automatisiert für ein oder zwei Kalenderjahre innerhalb weniger Stunden.

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