Automatisierte Umsatzsteuer für Online-Händler mit JTL und Taxdoo

Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 6 min. Lesezeit
Automatisierte Umsatzsteuer für Online-Händler mit JTL und Taxdoo

Online-Handel über mehrere Kanäle wie z.B. Amazon, eBay und den eigenen Webshop ist ohne ein ERP-System wie z.B. JTL kaum noch möglich.

Eine fundamental wichtige Funktion fehlt diesem vermeintlichen Alleskönner jedoch: die Abwicklung der Umsatzsteuer—insbesondere beim grenzüberschreitenden Verkauf.

Das kann zu erheblichen finanziellen Risiken und Ärger mit dem Finanzamt führen, was wir im Folgenden aufzeigen wollen.

Risiko I: JTL und Steuerpflichten im EU-Ausland

Marktplätze wie Amazon und eBay fördern den grenzüberschreitenden Versand. Dabei können sehr schnell Steuerpflichten im EU-Ausland ausgelöst werden.

JTL verfügt bislang über keine vorausschauende und hinreichende Warnfunktion, um euch auf (drohende) Steuerpflichten in anderen EU-Staaten hinzuweisen.

Das ist risikobehaftet, weil in diesen Fällen die Umsatzsteuer zwingend im EU-Ausland abgeführt werden muss. Erfolgt das nicht, liegt eine Steuerhinterziehung vor—selbst dann, wenn die Umsatzsteuer (irrtümlich) in Deutschland abgeführt worden ist.

Im Online-Handel gibt es zwei häufige Auslöser für Steuerpflichten im EU-Ausland.

Auslöser Nummer 1: Lieferschwellen

Werden beim Verkauf an Endverbraucher im EU-Ausland bestimmte Schwellenwerte überschritten—die Lieferschwellen—verlagert sich die Steuerpflicht für diese und alle folgenden Lieferungen in den jeweiligen EU-Staat.


Überschreiten der Lieferschwelle in Frankreich: Ab diesem Zeitpunkt und im gesamten folgenden Kalenderjahr muss zwingend französische Umsatzsteuer fakturiert werden.

Ihr müsst ab diesem Zeitpunkt unbedingt die Steuereinstellungen in JTL anpassen und die Steuersätze für das Bestimmungsland hinterlegen.

Eine vorausschauende und tagesaktuelle Lieferschwellenüberwachung bietet JTL aktuell nicht.

Auslöser Nummer 2: Verwendung von ausländischen Amazon-Warenlagern

Amazon incentiviert Online-Händler, ausländische Warenlager in Polen und Tschechien zu verwenden—das sogenannte Central Eastern Europe Programm (CEE Programm).

Wenn Waren dagegen ausschließlich in deutschen Fulfillment-Centern gelagert werden, fällt eine Strafgebühr von 50 Cent pro Paket an. Insofern nehmen zunehmend mehr Händler am CEE-Programm teil.

Die Verwendung ausländischer Warenlager führt jedoch zu einer unmittelbaren Steuerpflicht in den jeweiligen EU-Staaten.


Amazon-CEE: Ihr tätigt umsatzsteuerlich relevante Lieferungen an euch selbst und werdet in Polen und Tschechien steuerpflichtig.

Lagert Amazon eure Waren zwischen verschiedenen EU-Staaten um, liegen laut Umsatzsteuerrecht sogenannte steuerbare innergemeinschaftliche Verbringungen vor—das sind rechtlich fingierte Lieferungen von euch und an euch selbst, wie die obere Grafik zeigt.

Diese Verbringungen müsst ihr zwingend in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Zusammenfassenden Meldung erklären.

JTL erfasst diese umsatzsteuerlich relevanten Verbringungen nicht.

Risiko II: JTL und falsche Steuereinstellungen

JTL erstellt für jeden Verkauf automatisiert eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer und versendet diese an den Käufer.

Habt ihr die Steuereinstellungen falsch hinterlegt, kann das dazu führen, dass für einen Umsatz doppelt Umsatzsteuer abgeführt werden muss.

Wie ist das möglich?

Wann immer ihr ausländische Warenlager verwendet, besteht diese Gefahr.

In der folgenden Grafik seht ihr einen Händler, der seine Waren in einem polnischen Fulfillment-Center lagert—z.B. im Rahmen des Amazon Central Eastern Europe Programms.

Verkauft dieser Händler nun an Endverbraucher in Deutschland oder Österreich, müssen diese Umsätze in Polen oder in Österreich bzw. Deutschland versteuert werden.

Das ist abhängig davon, ob die Lieferschwellen in Österreich oder Deutschland überschritten wurden, oder ob auf die Anwendung der Lieferschwelle verzichtet worden ist.

Risiko der Doppelbesteuerung: Versand aus ausländischen Warenlagern wie z.B. im Rahmen von Amazon CEE.

Das wird in der Praxis häufig nicht beachtet. Vielfach wird in dieser Konstellation einfach eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer ausgestellt.

Das führt zu einem hohen Risiko. Art. 203 der Mehrwersteuersystemrichtlinie gilt in allen EU-Staaten und regelt, dass in einer Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer auch an das Finanzamt abgeführt werden muss.

Das bedeutet: Weist ihr in einer Rechnung deutsche Umsatzsteuer aus, obwohl der Umsatz z.B. in Polen steuerpflichtig ist, schuldet ihr sowohl 19 Prozent Umsatzsteuer in Deutschland als auch 23 Prozent Umsatzsteuer in Polen.

Ihr müsst für diese Lieferung daher zumindest zweitweise insgesamt 42 Prozent Umsatzsteuer abführen, weil eure Steuereinstellungen in JTL falsch hinterlegt waren.

Bleibt dieser Fehler über mehrere Monate oder gar Jahre unbemerkt, führt das oftmals zu existenziellen finanziellen Risiken.

Risiko III: JTL und Amazon-Business

Das Umsatzsteuerrecht in der EU ist zwar harmonisiert. Allerdings haben die EU-Staaten an einigen Stellen bestimmte Wahlrechte, welche sie unterschiedlich ausüben.

Das ist insbesondere für Händler auf Amazon Business relevant.


Amazon Business gewinnt zunehmend an Bedeutung, führt aber zu weiteren komplexeren umsatzsteuerlichen Herausforderungen.

Verkauft ihr z.B. im Rahmen von Amazon Business aus einem französischen oder italienischen Warenlager heraus an einen französischen oder italienischen Unternehmer, schuldet nicht ihr sondern der Käufer die Umsatzsteuer.

Dahinter steckt das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren.

Verkauft Ihr auf Amazon Business, solltet ihr daher die Rechnungserstellung über JTL für diese Verkäufe abstellen und das dem Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon überlassen.

Dieser Service kann auch Lieferungen, die unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen, erkennen und ordnungsgemäß abrechnen—im Gegensatz zu JTL.

Wie effiziente Umsatzsteuer-Compliance für JTL-Händler aussehen sollte

Eine sichere und effiziente Umsatzsteuer-Compliance—also die Erfüllung aller Umsatzsteuer-Pflichten—sollten aufgrund der bisher genannten Risiken wie folgt aussehen.

Daten sollten möglichst automatisiert auf Einzeltransaktionsbasis aus JTL bezogen, überwacht und verarbeitet werden.

Idealerweise erfolgt das tagesaktuell, um Fehlern schnell entgegenwirken zu können.

Taxdoo hat dafür die erste und einzige vollautomatisierte Umsatzsteuer-Schnittstelle für JTL entwickelt.


Effiziente USt-Compliance: Taxdoo kann automatisiert tagesaktuell Daten aus JTL beziehen und diese umsatzsteuerlich überwachen und verarbeiten.

Das wird ab 2019 nochmals an Bedeutung zunehmen.

Marktplätze wie Amazon oder eBay werden ab 2019 für nicht abgeführte Umsatzsteuern von Marktplatz-Händlern haften.

Verspätet abgegebene oder falsche Umsatzsteuer-Erklärungen können dann durch die Finanzämter an die Marktplätze gemeldet werden.

Die Marktplätze werden den jeweiligen Händler dann sehr wahrscheinlich sperren, da sie sonst für dessen Umsatzsteuer haften würden.

Mit Taxdoo und JTL einfach und automatisiert Umsatzsteuerpflichten erfüllen

Taxdoo ist die erste cloudbasierte und vollautomatisierte VAT-Engine für den Online-Handel und hilft dabei, umsatzsteuerlichen Pflichten frist- und formgerecht nachkommen zu können.

Taxdoo kann automatisiert und tagesaktuell Daten aus JTL auslesen, auswerten und anschließend:

  • Buchhaltungsexporte erstellen,
  • Umsätze im Ausland melden,
  • tagesaktuell Lieferschwellen überwachen,
  • Verbringungen dokumentieren und
  • vieles mehr.

Klickt einfach hier oder auf den Button unten und bucht eine Live-Demo, in der wir euch und/oder eurem Steuerberater per Bildschirmübertragung persönlich die Vorteile unserer automatisierten Umsatzsteuer-Compliance im Zusammenhang mit JTL erklären.

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