Umsatzsteuer und plentymarkets

Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 4 min. Lesezeit
Umsatzsteuer und plentymarkets

ERP-Systeme wie plentymarkets können fast alles. Eines der wichtigsten Themen für Online-Händler ist jedoch in keinem dieser vermeintlichen Alleskönner hinreichend implementiert – die Umsatzsteuer.

Taxdoo hat daher in Abstimmung mit plentymarkets die erste vollautomatisierte Umsatzsteuer-Schnittstelle entwickelt.

Warum sollten Händler, die grenzüberschreitend verkaufen und/oder Amazon-Lager im Ausland verwenden – im Rahmen von CEE oder Pan EU – sich zwingend Gedanken über automatisierte Umsatzsteuer-Prozesse machen?

Der folgende Fall tritt nach unseren Erfahrungen sehr häufig auf. Er verdeutlicht das Problem fehlender Automatismen im Bereich Umsatzsteuer und die damit einhergehenden enormen finanziellen Risiken.

(Häufiger) Fall aus der Praxis: Übersehene Steuerpflichten im EU-Ausland

Auf einem unserer Umsatzsteuer-Seminare sprach uns ein Online-Händler an. Dessen Rahmenbedingungen lauteten wie folgt: Er hatte einen durchschnittlichen Jahresumsatz von 4 Millionen Euro und hatte alle steuerlichen Prozesse in die Hand seines Steuerberaters gegeben.

Seine Vertriebskanäle Amazon, ebay, Cdiscount und Web-Shop liefen zentral in seinem ERP-System zusammen.

Aus diesem System lieferte er seinem Steuerberater am Monatsende jeweils die Höhe seiner Erlöse, welche dieser verbuchte und die entsprechende Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt einreichte.

Nachdem der Händler auf dem Seminar gehört hatte, welche umsatzsteuerlichen Konsequenzen grenzüberschreitende Verkäufe und die Verwendung ausländischer Amazon-Lager haben können, fragte er uns:

"Das ist eigenartig. Ich verkaufe grenzüberschreitend über verschiedene Marktplätze und sogar über meinen Web-Shop. Zudem vermeide ich durch die Nutzung der Lager in Polen und Tschechien die Strafgebühren von Amazon. Dennoch führt mein Steuerberater für mich ausschließlich Umsatzsteuer in Deutschland ab. Kann das sein? "

Das Problem war offenkundig, dass der Händler und sein Steuerberater sich nicht hinreichend ausgetauscht hatten. Zudem waren die Daten, welche der Händler seinem Steuerberater zur Verfügung stellte, zu hoch verdichtet. Die relevanten Informationen waren für den Steuerberater nicht mehr ersichtlich.

Über unsere Schnittstelle zu dem ERP-System des Händlers konnten wir automatisiert die vergangenen vier Jahre umsatzsteuerlich auswerten und feststellen, dass in diesem Zeitraum Umsatzsteuer in Höhe von fast 2 Millionen Euro im EU-Ausland hätte abgeführt werden müssen.

Wie ging dieser Fall aus?

Die Umsatzsteuern im EU-Ausland mussten umgehend nachgezahlt werden. Die fälschlicherweise in Deutschland abgeführte Umsatzsteuer wurde nach längeren Verhandlungen mit dem heimischen Finanzamt erstattet. Dennoch beliefen sich die Säumnis- und Strafzuschläge im EU-Ausland auf insgesamt fast 500.000 Euro.

Letztendlich endete dieser Fall dennoch relativ glimpflich. Grundsätzlich kann das Finanzamt die Erstattung von fälschlicherweise in Deutschland abgeführter Umsatzsteuer versagen.

Risiko übersehener Steuerpflichten im Ausland und Rechnungen mit Umsatzsteuer

Der § 14c Abs. 1 UStG regelt, dass jemand, der deutsche Umsatzsteuer in einer Rechnung ausweist, diese Steuer so lange schuldet, bis er nachweisen kann, dass der Widerruf dieser Rechnung auch tatsächlich beim Kunden eingegangen ist.

Dieses Unterfangen, tausende Kunden aus mehreren Jahren anzuschreiben und falsche Rechnungen wirksam zu widerrufen, dürfte im Bereich Online-Handel so gut wie unmöglich sein.

Oftmals kann man dem Finanzamt nach längeren Verhandlungen erklären, dass Lieferungen über ebay oder Amazon grds. Lieferungen an Endverbraucher darstellen. Die Gefahr, dass einer dieser Kunden sich die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer von seinem Finanzamt als Vorsteuer erstatten lässt, ist daher vergleichsweise gering. Der § 14c Abs. 1 UStG soll aber lediglich dieses Szenario bzw. Risiko unterbinden. Eine entsprechende Gefährdung würde bei reinen B2C-Umsätzen jedoch kaum gegeben sein.

Dennoch wird sich vermutlich nicht jedes Finanzamt auf eine solche Diskussion einlassen.

Automatisierte Umsatzsteuer und Risikominimierung für plentymarkets mit Taxdoo

Mit Hilfe der ersten vollautomatisierten Umsatzsteuer-Schnittstelle für plentymarkets von Taxdoo werden Steuerpflichten im EU-Ausland tagesaktuell überwacht und umsatzsteuerlich aufbereitet.

Die Abgabe der Umsatzsteuer-Erklärungen im EU-Ausland erfolgt automatisiert.

Bei Bedarf können Daten viele Jahre lang rückwirkend automatisiert umsatzsteuerlich aufbereitet werden.

Ebenso besteht die Möglichkeit, die aufbereiteten Daten als DATEV-Export dem eigenen Steuerberater zur Verfügung zu stellen.

Kostenlose Live-Demo

Taxdoo ist die erste cloudbasierte und vollautomatisierte VAT-Engine für den Online-Handel und hilft dabei, umsatzsteuerliche Pflichten frist- und formgerecht zu erfüllen.

Taxdoo kann automatisiert und tagesaktuell Daten aus plentymarkets auslesen, auswerten, im EU-Ausland melden und in die Finanzbuchhaltung überführen.

Klickt einfach hier oder auf den Button unten und bucht eine Live-Demo, in der wir euch und/oder eurem Steuerberater per Bildschirmübertragung persönlich die Vorteile unserer automatisierten Umsatzsteuer-Compliance im Zusammenhang mit plentymarkets erklären.

Live-Demo buchen