Steuerberater E-Commerce: So finden Onlinehändler den Richtigen

Du suchst einen Steuerberater mit Onlinehandel-Expertise? Der digital arbeitet, mit Tausenden Transaktionsdaten umgehen kann und auch ausländische Steuerpflichten z.B. durch Amazon CEE / PAN-EU zuverlässig erledigt? Erfahre hier, wie Onlinehändler geeignete Steuerberater erkennen und finden können.
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 20 min. Lesezeit
Steuerberater E-Commerce: So finden Onlinehändler den Richtigen

Der “Beziehungsstatus” zwischen Onlinehändlern und ihren vielfältigen Steuerpflichten ist eindeutig: Es ist kompliziert!

Geht das so weit, dass Onlinehändler ohne Steuerberater nicht auskommen?

Inhaltsverzeichnis:

1 Brauchen Onlinehändler zwingend einen Steuerberater?
2 Steuerliche “Erleichterungen” für Gründer sind für Onlinehändler riskant
3 Intransparenz der Geldflüsse von Marktplätzen führt zu steuerlichen Herausforderungen
4 Steuerlich richtig komplex wird es bei ausländischer Lieferung oder Lagerung
5 Warum sollten Onlinehändler Steuerberater mit E-Commerce Expertise bevorzugen?
6 Minimalanforderungen für E-Commerce Steuerberater
7 Die Steuerberatungs-Kür für den Onlinehandel: Erfahrung mit Fernverkäufen, OSS-Meldungen und Lagernutzung im (EU-) Ausland
8 Steuerberaterwechsel? Für Onlinehändler gut machbar!
9 Gibt es überhaupt spezialisierte Steuerberater für den E-Commerce?
10 Benötigt ein Onlinehändler einen Steuerberater mit eigenem internationalen Netzwerk?
11 Amazon FBA Steuerberater: Benötigen FBA-Seller besondere steuerliche Beratungs-Expertise?
12 Online oder lokal: Wie wichtig sind physische Treffen mit Deinem Steuerberater?
13 Kosten für E-Commerce Steuerberater: riesige Bandbreite
14 So findest Du Deinen E-Commerce Steuerberater!



Brauchen Onlinehändler zwingend einen Steuerberater?

In anderen Branchen, außerhalb des E-Commerce, hat man es meist etwas leichter. Als Gründer kann man sich das steuerliche Basiswissen – zumindest am Anfang – noch recht gut im Internet anlesen. Falls es komplizierter wird, oder man einfach auf Nummer sicher gehen will, kann man auch je nach Bedarf einzelne Beratungstermine mit einem Steuerberater vereinbaren.

Hier kann man gesammelte Fragen besprechen, sich ein paar Dinge erklären lassen und anschließend mit neuem Wissen wieder selbständig weiter arbeiten. Das geht so lange gut, bis man als Gründer an seine zeitlichen oder verständnisbedingten Grenzen stößt.

Früher oder später macht es also für die allermeisten Unternehmer Sinn, die Erledigung einiger steuerlicher Verpflichtungen an den Steuerberater auszulagern. Alleine schon, um sich auf die eigene Kernkompetenz konzentrieren zu können.

In der E-Commerce Branche sieht das Ganze leider ein bisschen anders aus. Denn hier bewegt man sich als Händler von Anfang an jenseits des klassischen steuerlichen “Basiswissens”. Und zwar auch schon dann, wenn man lediglich innerhalb Deutschlands versendet.

Das macht sich unter anderem dadurch bemerkbar, dass viele steuerliche Regelungen, die eigentlich dazu dienen, dem Gründer das Leben zu erleichtern, dem E-Commerce Händler das Leben ungleich erschweren.


Steuerliche “Erleichterungen” für Gründer sind für Onlinehändler riskant

Zu nennen sind hier allen voran

  • die Einnahmen-Überschussrechnung (gerne auch 4/3 Rechnung genannt) und
  • die umsatzsteuerliche Ist-Versteuerung.

Salopp formuliert haben diese beiden Regelungen das Ziel, dem Steuerpflichtigen das Leben etwas leichter zu machen.

Exkurs: Zeitliche Abgrenzung von Umsätzen
Normalerweise müssen Geschäftsvorfälle für die Berechnung der abzuführenden Umsatzsteuer und für die korrekte Ermittlung der Gewinnhöhe (und somit für die Berechnung der Ertragsteuern) periodengerecht abgegrenzt werden. Entscheidend ist hierfür nicht der Zeitpunkt, zu dem Kunden Rechnungen bezahlen, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Umsätze von Euch realisiert, also ausgeführt wurden.

In Sachen Umsatzsteuer unterscheidet man hier zwischen Soll-Versteuerung (periodengerechte Abgrenzung) und Ist-Versteuerung (Geldzufluss ist maßgeblich).

In Sachen Gewinnermittlung unterscheidet man zwischen Bilanzierung (periodengerechte Abgrenzung) und Einnahmen-Überschussrechnung (Geldzufluss ist maßgeblich).

Diese Zeitpunkte weichen häufig voneinander ab, deswegen kann das Ganze schon mal etwas abstrakt und auch ziemlich kompliziert werden. Dazu kommt, dass Ihr die Steuern häufig schon an das Finanzamt überweisen müsst, bevor Eure Kunden Euch überhaupt bezahlt haben. Diese periodengerechte Abgrenzung kann also, gerade bei kleineren Unternehmen, zu großem Verwaltungsaufwand und zu massiven Liquiditätsproblemen führen.

Um kleinere Unternehmen von diesen Konsequenzen zu entlasten, gibt es die oben genannten Vereinfachungsregelungen. Die führen nämlich (etwas vereinfacht formuliert) dazu, dass man sich die periodengerechte Abgrenzung ersparen kann, indem man einfach nur danach geht, wann Geld für Rechnungen auf dem Konto eingegangen ist.

Bei Onlinehändlern werden dadurch aber in der Regel keine Probleme gelöst, sondern geschaffen. Durch die unübersichtlichen und teils nur sehr schwer nachvollziehbaren Abrechnungen der verschiedenen Marktplätze wie Amazon, eBay, Zalando etc. lässt es sich häufig gar nicht genau bestimmen, wann welches Geld für welchen Vorgang überhaupt eingegangen ist.


Intransparenz der Geldflüsse von Marktplätzen führt zu steuerlichen Herausforderungen für Händler und Steuerberater

Erschwerend kommt noch dazu, dass häufig gar nicht die vollen Umsätze ausgezahlt werden. Stattdessen verrechnen Marktplätze die geschuldeten Umsätze bereits mit den eigenen Forderungen für Gebühren, Rabatte oder Retouren.

Ergebnis ist, dass es gar nicht so lange dauert, bis man hier einigermaßen den Überblick verliert.

Dem lässt sich gut begegnen, indem man auf die Einnahmen-Überschussrechnung und die umsatzsteuerliche Ist-Versteuerung verzichtet, und sich von Anfang an behandeln lässt wie ein größeres Unternehmen. Und zwar, indem man bilanziert und Umsätze Soll-versteuert.

Während man mit der Soll-Versteuerung auch als Laie noch einigermaßen klarkommen kann, gerät man bei der Bilanzierung schnell an seine Grenzen. Hier ist die kontinuierliche Hilfe eines Steuerberaters für die allermeisten Onlinehändler so gut wie unverzichtbar.


Steuerlich richtig komplex wird es bei ausländischer Lieferung oder Lagerung

Dies gilt umso mehr in dem Augenblick, in dem man als Händler beginnt, Kunden im Ausland zu beliefern. Ab diesem Zeitpunkt gilt es unter Umständen nicht nur, den deutschen Steuergesetzen zu entsprechen, sondern auch denen der Zielländer. Auch ein europaweit weitgehend harmonisiertes Umsatzsteuergesetz schafft hier keine wirkliche Abhilfe.

Geschäftsmodelle mit grenzüberschreitenden Fulfillment-Strukturen wie Amazon CEE bzw. PAN-EU oder auch Dropshipping, führen zu steuerlichen Sachverhalten, die schlicht zu umfangreich und konsequenzbehaftet sind, um sich dem ohne professionelle Steuer-Expertise zu stellen.

Das Amazon CEE Programm ist ein Paradebeispiel für internationale steuerliche Registrierungs- und Meldepflichten
Das Amazon CEE Programm ist ein Paradebeispiel für internationale steuerliche Registrierungs- und Meldepflichten, die hohe Expertise in der Steuerberatung erfordern

Auch die am 1. Juli 2021 in Kraft getretene große Umsatzsteuerreform der EU (E-Commerce Package) macht das Leben des Onlinehändlers nicht unbedingt leichter.

Das damit eingeführte One Stop Shop Verfahren (OSS) vereinfacht zwar auf der einen Seite durchaus die Abwicklung der Besteuerung mancher Umsätze im EU-Ausland – aber über den OSS lässt sich bei Weitem auch nicht jeder Geschäftsvorfall abwickeln.

Änderungen der Steuergesetzgebung auf EU- und Länderebene sollten Steuerberater für ihre Mandanten aus dem E-Commerce genau kennen und korrekt umsetzen können, hier am Beispiel paralleler Meldestrukturen nach Einführung des OSS-Verfahrens

 

Änderungen der Steuergesetzgebung auf EU- und Länderebene sollten Steuerberater für ihre Mandanten aus dem E-Commerce genau kennen und korrekt umsetzen können, hier am Beispiel paralleler Meldestrukturen nach Einführung des OSS-Verfahrens

Neue Steuerregelungen wie diese sorgen häufig für jede Menge Rechtsunsicherheiten und machen zum Teil auch größere Anpassungen in unternehmensinternen Prozessen notwendig.

Spezialisierte Steuerberater behalten Änderungen der E-Commerce Regularien besser im Blick

Die gesamte E-Commerce-Branche wächst und wandelt sich stetig. Wir können also davon ausgehen, dass entsprechende Veränderungen in der Umsatzsteuer-Landschaft uns hier in den nächsten Jahren noch häufiger begegnen werden.

Sich dem ohne einen auf diesen Bereich spezialisierten Steuerberater, oder gar ganz ohne Steuerberater, zu stellen, sollte also gut überlegt sein.


Warum sollten Onlinehändler Steuerberater mit E-Commerce Expertise bevorzugen?

Das führt auch direkt zur nächsten Frage: Wer kann bei dem Wust aus Vorschriften, Regelungen und häufigen Änderungen der Steuerpflichten für Onlinehändler denn wirklich helfen?

Kann hier jeder Steuerberater, jede kleinere oder auch große Kanzlei, mit den notwendigen Kenntnissen speziell für den Onlinehandel dienen? Oder muss man hier auch noch einmal zwischen Steuerberater und Steuerberater unterscheiden?

Um diesen Aspekt betrachten zu können, müssen wir vielleicht noch einen Schritt zurückgehen und uns die Fragen stellen, welche Ansprüche wir grundsätzlich an einen Steuerberater stellen müssen.

Das Vertrauensverhältnis zum Steuerberater ist ebenso wichtig wie E-Commerce Fachwissen

Neben fachlichen Kompetenzen im E-Commerce Steuerrecht ist eindeutig die “Wellenlänge” der wichtigste Faktor in der Beziehung zwischen Onlinehändler und Steuerberater.

Als Mandant ist man für den Steuerberater im Grunde gläsern. Euer Steuerberater ist stets bestens über Eure Vermögensverhältnisse und über weite Teile Eures Privatlebens informiert. Hauskauf, Hochzeit, Kinder – alles Themen, die mit dem Steuerberater zumindest am Rande besprochen werden müssen.

Außerdem befindet Ihr Euch als Mandant in der Regel in der “Not”, dem Steuerberater fachlich unterlegen zu sein.

Daher ist es enorm wichtig, dass es Euch trotzdem möglich ist, mit Eurem Steuerberater ein Gespräch auf Augenhöhe führen zu können. Dazu gehört auch, dass Ihr alle, auch vermeintlich noch so unqualifizierten, Fragen stellen könnt, die Euch auf der Seele brennen, ohne Euch dabei unwohl zu fühlen.

Umgekehrt sollte der Steuerberater natürlich auch den Mandanten mit seinem Onlinehandel-Geschäftsfeld wirklich verstehen und das E-Commerce Fachvokabular beherrschen.

Und hier kommen wir zum entscheidenden Punkt:

E-Commerce ist steuerlich wahnsinnig kompliziert. Hier besteht aus Händler-Sicht jeder Anlass, viele Fragen zu stellen. Wichtig ist nur, dass die Antworten des Steuerberaters richtig sind. Und genau hier liegt oftmals der Hase im Pfeffer.

Das komplexe Steuerrecht im E-Commerce erfordert echte Spezialisten

Das Steuerrecht ist allgemein ein sehr großes Feld und erstreckt sich von Ertragsteuern, über Verbrauchsteuern bis zur Unternehmensbewertung. Viele Steuerberater können alles ein bisschen, ohne in einem bestimmten Bereich eine herausragende Expertise aufzuweisen. In vielen Fällen ist das auch sinnvoll, weil jeder Mandant mal ein Problem in einem Bereich und mal ein Problem in einem ganz anderen Bereich hat.

Der E-Commerce ist allerdings ein Geschäftsfeld, in dem es für Steuerberater selten ausreichend ist, sich nur ein bisschen damit zu beschäftigen. Das liegt unter anderem auch daran, dass die Geschäftsmodelle im Onlinehandel so kompliziert und divers sind, dass hier teilweise noch gar kein Problembewusstsein vorhanden ist.

Wer als Steuerberater im Alltag hauptsächlich Unternehmen mit B2B Umsätzen über etablierte und klassische Handelswege betreut, weiß nicht unbedingt, welche Strukturen sich hinter dem Amazon PAN-EU Konzept verbergen oder welche Probleme Zahlungsabwicklungen über Paypal mit sich bringen können.

Das Amazon PAN-EU Programm ist eine der häufigsten Herausforderungen für Steuerberater von Onlinehändlern

 

Das Amazon PAN-EU Programm ist eine der häufigsten Herausforderungen für Steuerberater von Onlinehändlern

Um die sich daraus ergebenden Probleme und Fragen aber sehen, und ihnen auch angemessen begegnen zu können, ist es notwendig, sich hier extrem gut auszukennen.

Gerade nicht nur, was die steuerlichen Regelungen angeht. Um die Onlinehändler wirklich umfassend und rechtssicher beraten zu können, muss man als Steuerberater das Geschäftsmodell E-Commerce verstanden haben.

Und das ist mit seinen vielen Ausprägungen und Feinheiten gar nicht so leicht.

Außerdem ist das Fehlerrisiko extrem hoch, wenn man versucht, durch “händische” und “analoge” Arbeit Herr der Lage zu werden.

Amazon und Co. spucken Monat um Monat Unmengen an Daten aus. Ein hochautomatisiertes und digitales Handling dieser Datenmassen ist Voraussetzung, um hier die richtigen Schlüsse und Konsequenzen ziehen zu können.


Minimalanforderung für E-Commerce Steuerberater: Automatisierung FiBu, Handling sehr großer Transaktions-Datenmengen

Und das bringt uns auch direkt zu unserem nächsten Punkt:

Wie wichtig ist es, dass der E-Commerce Steuerberater digital aufgestellt ist?

Hier folgt direkt die klare Antwort: Extrem wichtig!

Zum einen hinsichtlich der Arbeitsweise: Onlinehändler arbeiten weitestgehend digital. Das bedeutet, es muss ihnen möglich sein, sowohl die vielen Transaktionsdaten, als auch Belege, Unterlagen und Dokumente digital beim Steuerberater einzureichen.

Mandatsbeziehung zwischen Steuerberater und Onlinehändler komplett digital und online ist möglich

Die komplette Mandatsbeziehung muss idealerweise nicht nur digital, sondern online darstellbar sein. Und das ist sie auch! Nur sind hier noch nicht alle Steuerberatungskanzleien so weit.

Außerdem führen bereits kleinere Onlinehändler mehrere tausend Transaktionen pro Monat durch. Um hier auch kostendeckend beraten und betreuen zu können, ist es extrem wichtig, dass die Prozesse beim Steuerberater automatisiert und standardisiert sind.

Zum anderen muss der Steuerberater aber auch, wie oben bereits angeschnitten, die fachliche Kompetenz mitbringen. Denn ausgewertete und aufbereitete Massendaten sind toll – aber um diese nachvollziehen, bewerten und entsprechend agieren zu können, muss zweifellos der spezifische umsatzsteuerliche Sachverstand vorhanden sein. Und den erwirbt man vor allem durch kontinuierliche Weiterbildung und Erfahrung.

Unterstützung bei der Verfahrensdokumentation

Das Thema Verfahrensdokumentation ist im Onlinehandel ein echter Dauerbrenner. Eine Verfahrensdokumentation ist im Grunde nichts anderes, als eine sinnvolle und vollständige schriftliche Darstellung aller steuerrelevanten Prozesse und Datenströme innerhalb eines Unternehmens.

Das muss allerdings so aufbereitet sein, dass es für einen fachkundigen Dritten, also zum Beispiel für eine Betriebsprüferin, möglich ist, die Prozesse innerhalb einer angemessenen Zeit zu verstehen.

Liegt eine solche Verfahrensdokumentation nicht vor, kann das zu unschönen, teuren und langwierigen Komplikationen bei Betriebsprüfungen führen.

Daher sollte Euer Steuerberater auch hiermit vertraut sein und Euch bei der Erstellung einer rechtssicheren Verfahrensdokumentation beraten und unterstützen können. Und hier schlagen wir nun ein Rad zurück zum Anfang unseres Artikels – der Steuerberater muss das Konzept Eures Geschäftsmodells verstehen. Sonst kann er Euch hierbei nicht helfen.

Mehr zum Thema Verfahrensdokumentation könnt Ihr hier nachlesen.


Die Steuerberatungs-Kür für den Onlinehandel: Erfahrung mit Fernverkäufen, OSS-Meldungen und Lagernutzung im (EU-) Ausland

Konkret bedeutet das, dass der auf E-Commerce / Onlinehandel spezialisierte Steuerberater folgende Dinge extrem gut beherrschen muss:

  • Vollautomatisierte Verarbeitung auch sehr großer Datenmengen für die Finanzbuchhaltung
  • Direkte digitale Erfassung, Verarbeitung und Bewertung relevanter Transaktionsdaten aus verschiedensten Quellen (z.B. Marktplätze, Shop-Systeme, Rechnungstools und ERP-Systeme)
  • Umsatzsteuerliche Beurteilung sämtlicher ausgeführter Geschäftsvorfälle. Also allen voran:
  • Innergemeinschaftliche Verbringungen,
  • Commingling-Transaktionen,
  • Geschäfte mit Drittländern (Länder außerhalb der EU), z.B. Schweiz und UK
  • Außerdem müssen alle neuen, durch die EU-Umsatzsteurreform am 1.7.2021 eingeführten Regelungen beherrscht werden. Das heißt vor allem:
  • IOSS und OSS,
  • Lieferkettenfiktion bei Marktplätzen.

Ein Problem ist natürlich, dass man auch einem Steuerberater immer nur vor den Kopf schauen kann. Wie soll man als Onlinehändler also zwischen E-Commerce Profi und E-Commerce Laie unter den Steuerberatern unterscheiden können?

Leider gibt es hier keine pauschale Antwort – aber viele Hinweise und Indizien, denen man folgen kann. Ihr könnt ihm z.B. mit echten E-Commerce Insiderbegriffen auf den Zahn fühlen.

Wie souverän geht Euer (potenzieller) Steuerberater mit Begriffen wie Amazon Current Reserve, Paypal-Zahlungsabgleich oder auszahlungsbedingten Saldendifferenzen um?

Weiß er, wovon Ihr redet, wenn Ihr ihm von APIs, Schnittstellen und CSV-Dateien erzählt?

Weiß er, was Amazon FBA oder Dropshipping bedeutet? Fragt nach und versucht, ein Gespräch hierüber in Gang zu bringen. Ihr werdet relativ schnell merken, ob der Steuerberater sich auf diesem Terrain zu Hause fühlt oder nicht.

 

Dropshipping mag vom reinen Lieferprozess einfach wirken, steuerlich gehört es jedoch zu den komplexeren E-Commerce Vorgängen


Steuerberaterwechsel? Für Onlinehändler gut machbar!

Falls ein Steuerberaterwechsel notwendig ist, ist das natürlich mit etwas Aufwand verbunden. Allerdings ist ein Wechsel für Onlinehändler dadurch, dass die meisten Vorgänge und Daten ohnehin digitalisiert sind, sogar einfacher umzusetzen, als bei weitgehend “analogen” Mandanten.

Der neue Steuerberater wird Euch sehr wahrscheinlich auch fachkundig und tatkräftig beim Wechselprozess unterstützen. Denn er kann nur dann gut für Euch arbeiten, wenn ihm alle relevanten Steuerdaten und -informationen aus der Vergangenheit vorliegen.


Gibt es überhaupt spezialisierte Steuerberater für den E-Commerce?

Hier haben wir gute Nachrichten für Euch: Ja – es gibt sie! Und es werden immer mehr.

Prozentual betrachtet sind wirkliche E-Commerce Spezialisten innerhalb der Gesamtheit aller Steuerberater jedoch noch immer sehr wenige. Die Steuerberaterbranche hinkt den aktuellen Entwicklungen hier einfach etwas hinterher.

Falls Ihr Euch jetzt fragt, “Ist ein einzelner lokaler deutscher Steuerberater überhaupt der richtige Sparringspartner, den ich für meinen internationalen Versandhandel benötige?”, so können wir Euch beruhigen. Um genau diese Frage dreht sich der folgende Abschnitt.


Benötigt ein Onlinehändler einen Steuerberater mit eigenem internationalen Netzwerk für umsatzsteuerliche Registrierungen und Meldungen im Ausland?

Auch hier gute Nachrichten: Nein – braucht er nicht!

Natürlich gibt es auch Steuerberater, die Mitglieder in internationalen Tax Advisor Netzwerken sind und folglich auch damit werben, für die Onlinehändler Steuerpflichten wie Registrierungen und umsatzsteuerliche Meldungen in anderen EU-Ländern übernehmen zu können.

Oft sind das aber eher große Kanzleien, die aufgrund der Höhe der Honorare für kleinere oder junge E-Commerce Unternehmen nicht die richtige Lösung sind. Auch ist der Prozess der umsatzsteuerlichen Deklaration im Ausland nicht (vollständig) automatisiert.

Um aber nochmal auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen: Ist ein solches Netzwerk mit ausländischen Steuerberatern überhaupt nötig, um einen Onlinehändler auch im Ausland steuerlich optimal repräsentieren zu können?

Nein. Ein solches Netzwerk ist nicht nötig.

Die Gründe dafür sind durchaus vielfältig.

Unter anderem liegt das daran, dass das neue und viel besprochene OSS-Verfahren an manchen Stellen ja tatsächlich eine enorme Vereinfachung bietet. Es ermöglicht insbesondere, einige der durch den B2C-Versand über EU-Ländergrenzen (= “Fernverkäufe”) ausgelöste steuerliche Meldepflichten im europäischen Ausland gesammelt über das Bundeszentralamt für Steuern abzuwickeln. Und zwar von der Meldung bis zur Zahlung. Eine umsatzsteuerliche Registrierung im europäischen Ausland ist für Fernverkäufe nicht nötig.

Das OSS-Verfahren erleichtert die Steuer-Meldung von Verkäufen an Endkunden im EU-Ausland erheblich, lokale Meldungen im jeweiligen Land sind dafür nicht mehr nötig

 

Das OSS-Verfahren erleichtert die Steuer-Meldung von Verkäufen an Endkunden im EU-Ausland erheblich, lokale Meldungen im jeweiligen Land sind dafür nicht mehr nötig 

Dennoch entstehen für Onlinehändler oftmals steuerliche Registrierungs- und Meldepflichten im Ausland, insbesondere durch ausländische Lagerung. Aber auch in solchen Fällen ist eine Kanzlei mit internationalem Steuerberater Netzwerk nicht nötig, hierfür gibt es weitaus praktischere Lösungen.

In eigener Sache: Umsatzsteuer-Netzwerk eines unabhängigen Dienstleisters nutzen?

Eine solche Lösung ist zum Beispiel die technische, fachliche und organisatorische Unterstützung von Dienstleistungsunternehmen wie Taxdoo. Durch diesen Support an allen relevanten Fronten kann jeder fachlich und digital gut aufgestellte Steuerberater ohne Probleme Mandanten mit umsatzsteuerlichen Verpflichtungen in allen 27 EU-Ländern betreuen.  

Denn Taxdoo selbst verfügt über ein solches, seit Jahren etabliertes und sehr gut eingespieltes Steuerberaternetzwerk. Das Taxdoo Netzwerk ist passgenau auf die speziellen Anforderungen im E-Commerce ausgerichtet, und kann daher wirklich bei allen umsatzsteuerlichen Pflichten und Problemen von Onlinehändlern kompetent und unkompliziert weiterhelfen.

Außerdem greift Taxdoo den Onlinehändlern auch beim zuvor bereits angesprochenen Thema Verfahrensdokumentation unter die Arme. Da ein Großteil der Prozesse zur sogenannten Steuerfindung (zumindest in Sachen Umsatzsteuer) über die Taxdoo Plattform läuft, können die wesentlichen Umsatzsteuer- und Finanzbuchhaltungsprozesse hierüber einfach abgebildet werden.


Amazon FBA Steuerberater: Benötigen FBA-Seller besondere steuerliche Beratungs-Expertise?

Zum Ende unseres Blogbeitrags geht es nun nochmal ans Eingemachte:
Bei Onlinehändlern, die Fulfillment-Systeme wie Amazon FBA nutzen, treffen diverse der zuvor beschriebenen Hürden aufeinander. Und das auch schon bei Händlern mit weit weniger als 1.000 monatlichen Transaktionen (um das Problembewusstsein für diese Hürden ein bisschen zu schärfen, folgt unten eine beispielhafte Liste dieser Hürden).

Das ist ein Umstand, über den sich viele, gerade kleinere Händler, gar nicht im Klaren sind, denn aus ihrer Perspektive wurde bei Amazon ja lediglich ein weiteres Häkchen gesetzt. Ein Steuerberater muss also damit rechnen, dass er von seinem E-Commerce Mandanten steuerlich betrachtet nur sehr rudimentäre Informationen bezüglich dessen Tätigkeiten erhält.

Das bedeutet zwangsläufig, dass der Steuerberater einen Teil der für ihn relevanten Informationen im Gespräch zwischen den Zeilen heraushören und eigenständig bewerten muss.

Damit die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater also funktionieren kann, ist es einfach unerlässlich, dass er die verschiedenen Amazon FBA Programme (Pan-EU und CEE) kennt und weiß, was er davon zu erwarten hat.

Außerdem besteht hier viel proaktiver Beratungsbedarf, denn wie bereits erwähnt, sind sich viele Onlinehändler der steuerlichen Konsequenzen ihrer Amazoneinstellungen, Handlungen und Geschäftsvorfälle nicht bewusst.

Mehr dazu könnt Ihr in unserem Amazon FBA Guide nachlesen.

Hier nun, wie bereits angekündigt, die Liste potenzieller Stolpersteine im Zusammenhang mit Fulfillment-Systemen:

  • “Lagerung im Ausland” aktiviert, bevor die steuerliche Registrierung im jeweiligen Land abgeschlossen ist
  • “Gemeinsamer Warenbestand” aktiviert → Commingling Transaktionen mit all seinen komplexen und nicht planbaren steuerlichen Konsequenzen
  • Amazon Umsatzsteuer Berechnungsservice VCS: Der Steuerberater sollte wissen, was der VCS ist und wie er funktioniert. Insbesondere sollte er seine Einschränkungen kennen (häufiger & berüchtigter Fall: Vor dem 01.07.21 wurde für jedes Land, für das eine USt-ID hinterlegt wurde, automatisch ein Lieferschwellenverzicht angenommen, da der VCS Lieferschwellen nicht überwachen kann)
  • Amazon Gebühren und ihre Verrechnung mit den auszuzahlenden Umsätzen
  • Intransparente Abrechnungen und Berichte: Welche steuerrelevanten Daten entnimmt der Steuerberater welchem Bericht?
  • Komplexe und unübersichtliche Amazon-Transaktionsberichte
  • steuerliche Behandlung des Amazon Vendoren Programms (Händler verkauft seine Produkte direkt an Amazon und Amazon verkauft eigenständig weiter)

Hinweis in eigener Sache:
Sehr hilfreich, sowohl für den Amazonhändler als auch seinen Steuerberater, ist die vollautomatische Aggregation und umsatzsteuerliche Bewertung und Aufbereitung aller relevanten Daten von Amazon über die Schnittstellen der Taxdoo Umsatzsteuer-Plattform.

Damit entfällt die manuelle Sammlung und Auswertung der Amazon-Daten komplett.

Taxdoo stellt die Daten sowohl gesammelt für FiBu und OSS als auch als Einzeltransaktionsliste, z.B. für spätere Betriebsprüfungen, bequem zum Download zur Verfügung. Lokale Steuermeldungen im EU-Ausland und in Großbritannien kann Taxdoo, wie oben bereits erwähnt, direkt erledigen.


Online oder lokal: Wie wichtig sind physische Treffen mit Deinem Steuerberater?

Die Frage, ob es wichtig ist, den Steuerberater live und von Angesicht zu Angesicht zu sehen, kann nur jeder Onlinehändler für sich beantworten.

Nötig für eine erfolgreiche Mandatsbetreuung ist das physische Kennenlernen jedenfalls nicht. Die Kommunikation zwischen Steuerberater und Mandant kann problemlos komplett remote erfolgen. Spätestens die Corona-Pandemie, mit massenhafter Nutzung von Home-Office und komplett digitaler Kommunikation über Monate hinweg, hat gezeigt, wie effektiv eine reine Online-Kommunikation in (auch neuen) Geschäftsbeziehungen funktionieren kann.

Durch eine völlig digitale Abbildung des Mandatsverhältnisses hätte man den Online Steuerberater für den E-Commerce dann perfektioniert.


Kosten für E-Commerce Steuerberater: riesige Bandbreite

Zu guter Letzt schauen wir noch auf die gute alte Kostenfrage. Leider ist das aber auch eines der Themen, bei dem wir keine pauschale Antwort geben können.

Grundsätzlich sind Steuerberater an eine berufseigene Vergütungsverordnung gebunden. Die gewährt für viele Leistungen einen gewissen Abrechnungsspielraum.

Außerdem kann vielfach auch eine Abrechnung nach Aufwand vereinbart werden. Die Kosten hängen in der Regel stark davon ab, wie viel Aufwand dem Steuerberater durch die Mandatsbetreuung entsteht. Also insbesondere, wie viele Ein- und Ausgangsrechnungen es gibt und auch davon, wie ordentlich die Unterlagen von Euch vorbereitet werden. Je sauberer und besser Ihr vorarbeitet, desto geringer der Aufwand für den Steuerberater.

Hinweis in eigener Sache: Taxdoo erfasst, aggregiert und bewertet alle steuerlich relevanten Daten für Onlinehändler, und stellt sie fertig zur Einreichung zur Verfügung. Das kann den Aufwand und damit die Kosten für den Steuerberater spürbar senken.

Taxdoo erfasst, aggregiert und bewertet alle steuerlich relevanten Daten für Onlinehändler und deren Steuerberater, und stellt sie fertig zur Einreichung zur Verfügung.

 

Taxdoo erfasst, aggregiert und bewertet alle steuerlich relevanten Daten für Onlinehändler und deren Steuerberater, und stellt sie fertig zur Einreichung zur Verfügung.


So findest Du Deinen E-Commerce Steuerberater!

Wer bis hierhin gelesen hat, kann jetzt sehr gezielt nach dem richtigen Steuerberater für sein E-Commerce Business suchen.

Gerne unterstützen wir Dich auf Wunsch auch im direkten Austausch und können Dir geeignete Steuerberater mit Onlinehandel-Expertise nennen.

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