Österreich versteht Onlinehändler

Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 3 min. Lesezeit
Österreich versteht Onlinehändler

Automatische Rechnungserstellung mittels Amazon im Ausland nur mit USt-IdNr.

Erst kürzlich hatten wir im Rahmen einer ersten Analyse des neuen Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon (USt-Service) über die folgende Problematik berichtet:

Onlinehändler, die den neuen USt-Service von Amazon nutzen wollen, […] stehen in einigen Staaten vor einem Problem.

Der USt-Service erkennt nur anhand einer hinterlegten ausländischen USt-IdNr., dass man in dem bestimmten Land steuerpflichtig ist. Nur dann werden automatisch Rechnungen mit beispielsweise 20 Prozent österreichischer Umsatzsteuer an Endverbraucher in Österreich erstellt, wenn ihr z.B. die Lieferschwelle in Österreich überschritten habt.

Leider erhaltet ihr nicht immer eine USt-IdNr. im Ausland.

Vergabe von USt-IdNr. im Ausland oft sehr restriktiv

Einige Staaten teilen Onlinehändlern keine USt-IdNr. zu, sondern lediglich eine normale Steuernummer. Diese kann für den USt-Service von Amazon jedoch nicht verwendet werden.

Die Verwaltung der USt-IdNr. ist für die Finanzbehörden mit Kosten und Risiken (wie dem Missbrauch von USt-IdNummern) verbunden. Daher vergeben viele Staaten diese Nummern nur dann, wenn ihr z.B. anhand von Dokumenten bzw. Rechnungen die Notwendigkeit nachweisen könnt.

Für Onlinehändler, die lediglich aufgrund der Überschreitung der Lieferschwelle im jeweiligen Staat steuerpflichtig sind, ist diese Notwendigkeit nicht zwingend gegeben.

Auch das für ausländische Onlinehändler in Österreich zuständige Finanzamt Graz-Stadt hat daher bislang immer nur eine Steuernummer und keine USt-IdNr. vergeben.

Österreich erkennt das Problem und schafft Abhilfe

Dank unserer Berichterstattung wurde das Finanzamt Graz-Stadt auf dieses Problem aufmerksam. Gestern rief uns ein Mitarbeiter des Finanzamtes aus Graz an und teilte uns mit:

Onlinehändler, die eine USt-IdNr. in Österreich benötigen, um z.B. automatisiert Rechnungen an Endverbraucher und/oder Geschäftskunden in Österreich erstellen zu lassen, erhalten diese auch ab sofort.

Fazit

Es ist bemerkenswert, wie schnell und unbürokratisch die Finanzverwaltung in Österreich dieses Problem erkannt und für Abhilfe gesorgt hat.

Deutsche Händler überschreiten ab einem gewissen Jahresumsatz mit hoher Wahrscheinlichkeit die Lieferschwelle in Österreich (35.000 €). Das Finanzamt Graz-Stadt ist eine öffentliche Institution, die sich der Spannungen im Bereich des teilweise veralteten Umsatzsteuerrechts und des grenzüberschreitenden Onlinehandels bewusst zu sein scheint.

Einen solchen lösungsorientierten Austausch zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen wünschen wir uns in Deutschland ebenfalls—sind davon in vielen Fällen aber leider noch etwas entfernt.

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