Gastbeitrag: Die korrekte Angabe von Lieferzeiten im E-Commerce

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Gastbeitrag: Die korrekte Angabe von Lieferzeiten im E-Commerce

Neben dem Thema Umsatzsteuer müssen Onlinehändler natürlich auch in der Logistik viele regulatorische Vorschriften einhalten. Unser Kooperationspartner byrd erklärt in diesem Gastbeitrag, was insbesondere bei der Angabe von Lieferzeiten beachtet werden muss.

Seit 2014 gilt eine EU Verbraucherrichtlinie, die Onlinehändlern vorschreibt genau anzugeben, wann die verkauften Produkte beim Käufer ankommen werden. Die Unternehmer sind oft im Zwiespalt: Einerseits müssen sie über Lieferzeiten informieren, aber andererseits wollen sie sich durch falsche Angaben nicht angreifbar machen.

Unternehmer werden durch die Richtlinie dazu aufgefordert, möglichst präzise Informationen in Bezug auf die Lieferzeit bereitzustellen, und die Benutzung von vagen Angaben wird unterbunden. Erreicht wird das, indem explizit vor der Verwendung von gewissen Formulierungen gewarnt wird. In diesem Beitrag erfahrt ihr, worauf man bei der Angabe von Lieferzeiten genau achten muss und welche Angaben zulässig sind:

Genaue Angaben bereitstellen

Gerichte haben bereits mehrmals deutlich gemacht, dass Onlinehändler präzise Angaben machen müssen, die für den Kunden klar verständlich sind. Damit soll dem Kunden ermöglicht werden einzuschätzen, wann er das Paket mit Freude in Händen halten kann. Dabei ist der Punkt Ehrlichkeit von wichtiger Bedeutung: Wenn eine Lieferzeit von "2-4 Werktagen" angegeben wird, aber diese bereits im Vorhinein als unrealistisch einzustufen ist, dann ist die Bereitstellung dieser Information nicht erlaubt.

Darüber hinaus ist es unzureichend dem Kunden mitzuteilen, dass eine Ware "in 3 Tagen versandfertig ist". Aus dieser Information ist für den Kunden nämlich nicht ersichtlich, wann die Ware spätestens zugestellt sein wird. 
Der Gesetzgeber gibt übrigens streng vor, dass die Lieferzeit einsehbar sein muss, ohne dass der Kunde weitere Schritte unternehmen muss, um diese Information zu bekommen. Folglich ist es verboten zu sagen, dass diese "unverbindlich" oder nur "auf Anfrage" erhältlich ist.

Bei Formulierungen aufpassen

Die Angabe "in der Regel…" ist genau wie eine "voraussichtliche Lieferzeit" ebenfalls unzulässig. Der Grund dafür ist, dass dadurch nicht ersichtlich wird, wann die Sendung zum spätesten Zeitpunkt beim Empfänger eintrifft. Dadurch entsteht beim Kunden das Problem, dass dieser nicht weiß ab wann Verzug besteht und wenn nötig, dagegen vorgehen kann.

Was dürfen Onlinehändler?

Bei Lieferzeitangaben ist es Unternehmern erlaubt "Zirka-Angaben" zu machen und beispielsweise zu sagen, dass die Zustellung "ca. 4 Werktage" dauert. Gemäß der Rechtsprechung ist diese Information ausreichend, um eine eindeutige Eingrenzung zu ermöglichen, an welcher sich der Kunde orientieren kann. Des Weiteren sind angemessene Zeitspannen wie zum Beispiel "3-5 Werktage" zulässig. Optional hat man als Verkäufer die Möglichkeit eine Höchstfrist zu setzen und zu sagen, dass die Ware "spätestens nach 5 Werktagen" beim Käufer ankommt.

Fazit

Wenn man diesen Leitfaden befolgt und präzise Angaben in Bezug auf die Lieferzeiten macht, sollte man als Onlinehändler auf der sicheren Seite sein und auch die Kundenbedürfnisse erfolgreich zufriedenstellen können.

Über byrd

byrd ist ein Logistik-Startup, das den Warenversand dank moderner Technologie zum Kinderspiel macht. Durch den Zugang zu einem all-in-one Web Tool, kann die gesamte Logistik mit nur wenigen Klicks verwaltet und das Fulfillment gesteuert werden. Nahtlose API Schnittstellen zu allen bekannten E-Commerce Systemen ermöglichen einen direkten Import aus dem Online Shop. byrd übernimmt Verpackung, Branding und den Versand mit ausgewählten Versandpartnern. Händler aus Wien & Berlin können zudem Waren direkt aus den eigenen Räumlichkeiten abholen lassen.

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