Finanzämter fragen nach: Pro-Forma-Rechnungen für Amazon-Händler?

Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 5 min. Lesezeit
Finanzämter fragen nach: Pro-Forma-Rechnungen für Amazon-Händler?

Aktuell rücken Amazon-Händler und ihre Steuerberater zunehmend in den Fokus der Finanzämter.

Der Grund dafür ist die Verwendung ausländischer Amazon-Lager im Rahmen von Fulfillment by Amazon (FBA).

In diesem Blogpost erklären wir die umsatzsteuerlichen Hintergründe, die Vorgehensweise der Finanzämter und mögliche Instrumente für Händler und Steuerberater.

Warenlager im EU-Ausland

Amazon bietet euch zunehmend finanzielle Anreize, Fulfillment-Center im EU-Ausland zu verwenden. Das kann im Rahmen des CEE-Programms (Polen und Tschechien) oder des Pan EU Programms (Polen, Tschechien, Großbritannien, Frankreich, Spanien und Italien) der Fall sein.

In der Regel werdet ihr eure Waren in diesem Fall an ein deutsches Zentrallager liefern. Von dort aus wird Amazon diese Waren auf die entsprechenden Warenlager im Ausland verteilen.

Diese Verteilung eurer Waren auf ausländische Warenlager wird jedoch in vielen Fällen zu Steuerpflichten in den jeweiligen EU-Staaten führen.

Warum?

Innergemeinschaftliche Verbringungen

Das umsatzsteuerrechtliche Konstrukt, welches sich hinter den grenzüberschreitenden Umlagerungen durch Amazon verbirgt, nennt sich innergemeinschaftliches Verbringen.

In diesem umfangreichen Blogpost haben wir die umsatzsteuerliche Systematik sowie den Auslöser der Steuerpflicht im EU-Ausland erläutert.

Das Umsatzsteuerrecht fingiert in diesem Fall grenzüberschreitende Lieferungen an euch selbst. Diese sind den grenzüberschreitenden Lieferungen an andere Unternehmer gleichgestellt—den sogenannten innergemeinschaftlichen Lieferungen—und damit ebenfalls steuerfrei.

Das bedeutet, ihr tätigt in Deutschland eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an euch selbst im jeweiligen EU-Ausland—mit der Adresse des jeweiligen Amazon-Warenlagers im EU-Ausland.

In Deutschland erklärt ihr diese Verbringungen als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung.

An dieser Stelle fangen die Probleme an.

Innergemeinschaftliche Lieferungen immer im Fadenkreuz der Finanzämter

Das Konstrukt der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung wird leider sehr häufig für ein Betrugsmodell verwendet—die sogenannten Karussellgeschäfte bzw. Missing Trader. Dahinter verbergen sich professionelle kriminelle Strukturen, welche jährlich Umsatzsteuern in zweistelliger Milliardenhöhe hinterziehen.

Quelle: https://www.europol.europa.eu/crime-areas-and-trends/crime-areas/economic-crime/mtic-missing-trader-intra-community-fraud

Aus diesem Grund unterliegen derartige Lieferungen hohen Dokumentations- und Nachweispflichten den Finanzämtern gegenüber.

Amazon FBA: Finanzämter schauen genauer hin

Das Finanzamt kann nicht unterscheiden, ob ihr eine innergemeinschaftliche Verbringung oder eine innergemeinschaftliche Lieferung erklärt. Es erhält von euch lediglich eine Zahl pro Monat oder Quartal.

Übersteigen eure steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen/Verbringungen bestimmte Grenzwerte, erhält der Sachbearbeiter im Finanzamt einen automatischen Prüfhinweis. Oftmals wird er euch oder euren Steuerberater dann anschreiben und darum bitten, Nachweise für die gemeldeten steuerfreien Lieferungen zu erbringen.

Aktuell erhalten viele Amazon-Händler bzw. deren Steuerberater entsprechende Schreiben der Finanzämter, wie das folgende Beispiel zeigt.

Quelle: Anschreiben eines Finanzamtes im Fall eines Amazon-Händlers

Das Finanzamt fordert euch in diesem Fall auf,

  • Rechnungen,
  • Auszüge aus der Buchhaltung und
  • Versendungsnachweise

für die gemeldeten steuerfreien Lieferungen (stichprobenweise) zu erbringen.

Wie könnt ihr das für die innergemeinschaftlichen Verbringungen—also den Lieferungen an euch selbst—erbringen?

Pro-Forma-Rechnungen

Das Umsatzsteuerrecht verlangt von euch, dass ihr für die innergemeinschaftlichen Verbringungen—den Lieferungen an euch selbst—Rechnungen erstellt.

Da ihr damit lediglich eine gesetzlich fingierte Lieferung dokumentiert, heißt diese Rechnung Pro-Forma-Rechnung.

Diese Pro-Forma-Rechnungen müssen grds. auch die Pflichtangaben einer normalen Rechnung enthalten.

Schwieriger wird es mit dem geforderten Versendungsnachweis.

Versendungsnachweis für Verbringungen?

Der Versendungsnachweis—im Umsatzsteuerrecht auch Belegnachweis genannt—soll dokumentieren, dass die Ware tatsächlich in das EU-Ausland gelangt ist.

Das Umsatzsteuerrecht lässt dafür mehrere Möglichkeiten zu. Als Nachweis könnte z.B. ein Frachtbrief oder das Track- and Tracing-Protokoll dienen.

In der Regel werdet ihr von Amazon allerdings keine Frachtbriefe erhalten. Track- and Tracing-Protokolle könnt ihr zwar für Lieferungen an eure Kunden erstellen. Im Fall der Verbringungen ist allerdings auch dieser Nachweis technisch nicht möglich, da Amazon euch die dafür erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung stellt.

Gibt es einen Ausweg?

Der EuGH steht auf der Seite der Onlinehändler

Die Gesetzeslage in Deutschland verlangt, wenn man diese wörtlich auslegt, Belegnachweise lediglich für den Fall der innergemeinschaftlichen Lieferungen—nicht jedoch für innergemeinschaftliche Verbringungen.

Leider sehen das einige Finanzämter derzeit noch anders, wie das folgende Beispiel zeigt.


Quelle: Schreiben eines Finanzamtes im Fall eines Amazon-Händlers

Die in diesem Beispiel zitierten BFH-Urteile beziehen sich allesamt nicht auf innergemeinschaftliche Verbringungen—im Gegenteil: Diese Urteile beziehen sich überwiegend auf grenzüberschreitende Verkäufe von PKWs, welche sehr betrugsanfällig sind.

Das Finanzgericht Köln (4 K 3157/11) hat in 2015 entschieden, dass fehlende Belegnachweise im Fall von innergemeinschaftlichen Verbringungen nur dann zu einer nachträglichen Versteuerung führen dürfen, wenn der Unternehmer nachweislich an einem Betrugsmodell teilgenommen hat.

Ähnlich sieht dies das höchste europäische Finanzgericht, der Europäische Gerichtshof (EuGH), in der Rechtssache Josef Plöckl mit Urteil vom 20.10.2016 (C-24/15).

Demnach sollte es zur Dokumentation der innergemeinschaftlichen Verbringungen ausreichend sein, diese in Form einer Pro-Forma-Rechnung festzuhalten.

Taxdoo erstellt automatisiert Pro-Forma-Rechnungen

Taxdoo kann automatisiert Pro-Forma-Rechnungen, wie sie bislang überwiegend nur im Konzernsteuerwesen verwendet wurden, nach EU-weit gültigen umsatzsteuerrechtlichen Standards auch für Onlinehändler erstellen.



Quelle: Auszug einer Pro-Forma-Rechnung (created by Taxdoo) für einen Muster-Kunden

Taxdoo-Kunden buchen diese Funktion einfach in ihrem Dashboard über den Reiter Add-Ons hinzu. In diesem Teil des Dashboards findet ihr oder euer Steuerberater schon jetzt (und in Zukunft) zahlreiche weitere Werkzeuge, welche euch helfen, umsatzsteuerliche Risiken zu begrenzen.

Falls ihr noch nicht Taxdoo-Kunde seid, klickt einfach hier oder unten auf den Ausschnitt unseres Dashboards und bucht eine Live-Demo, in der wir euch und/oder eurem Steuerberater persönlich die Vorteile unserer automatisierten Umsatzsteuer-Compliance erklären.

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