Amazon liefert erneut fehlerhaften Umsatzsteuerbericht

Dr. Matthias Allmendinger
Dr. Matthias Allmendinger
  • 2 min. Lesezeit
Amazon liefert erneut fehlerhaften Umsatzsteuerbericht

Amazon hat betroffene Händler in einer E-Mail am 06.03.2020 informiert, dass der Umsatzsteuerbericht für Februar 2020 fehlerhaft ist. Zuletzt musste Amazon Anfang Januar einräumen, dass der Bericht für Dezember 2019 fehlerhaft war.

Vorab: Taxdoo-Kunden sind von diesem Fehler nicht betroffen.

Diese E-Mail versendete Amazon am 06.03.20 an betroffene Händler

In etwas holprigem Deutsch heißt es dort, dass das Länderkürzel für die Spalte der Umsatzsteueridentifikationsnummer des Händlers für Transaktionen auf die Kanarischen Inseln falsch befüllt wurde.

Statt des Länderkürzels für Spaniens (ES) wurde dort ein veralteter ISO-Code verwendet, nämlich IC (Islas Canarias).

Der Händler wird weiterhin gebeten, den Bericht selbstständig zu korrigieren, um Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung zu verhindern.

Welche Auswirkungen hat der Fehler?

Die richtige Auswertung von Verkäufen auf die Kanarischen Inseln ist besonders wichtig. Die Kanarischen Inseln gehören zwar zu Spanien (deshalb das Länderkürzel ES), umsatzsteuerlich gehören sie aber nicht zu Europäischen Union. Lieferungen auf die Kanarischen Inseln sind deshalb steuerfreie Ausfuhrlieferungen in ein Drittland (ähnlich wie Lieferungen in die Schweiz).

Was solltet ihr jetzt tun?

Falls Ihr den Umsatzsteuerbericht vor dem 6. März heruntergeladen habt, solltet ihr ihn in Sellercentral nochmals neu herunterladen und ihn neu verbuchen. Nur so könnt ihr ausschließen, dass ihr vom Fehler betroffen seid.

Warum sind Taxdoo-Kunden nicht betroffen?

Dank unserer langjährigen Erfahrung mit Amazon-Transaktionen haben wir vorgebaut. Wir verwenden die fehlerhafte Spalte deshalb nicht und greifen stattdessen auf Informationen zurück, die unsere Kunden bei Taxdoo hinterlegt haben und deren Richtigkeit wir zusätzlich extern validieren.

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