Amazon und Co. melden Transaktionen in Italien ab sofort ebenfalls an den Fiskus – auch ohne direkte Steuerpflicht

Ab Oktober 2019 melden Amazon, eBay und Co. in Italien umfassende Transaktionsdaten direkt an die Finanzbehörden. Das kann sehr unangenehme Folgen für nachlässige Händler haben.
Victoria Wicker
Victoria Wicker
  • 5 min. Lesezeit
Amazon und Co. melden Transaktionen in Italien ab sofort ebenfalls an den Fiskus – auch ohne direkte Steuerpflicht

Das Jahr 2019 brachte in Italien eine Reihe zusätzlicher Steuerpflichten für den Online-Handel mit sich.

Unter anderem wurde im Zuge der italienischen SDI-Änderungen das ungeliebte Spesometro abgeschafft – allerdings vom Esterometro ersetzt. Deutsche Online-Händler bleiben davon in der Regel nun jedoch verschont.

Das Wichtigste ist aber Folgendes.

Ab Oktober 2019 greift eine neue Norm, die diesmal nicht den Online-Händlern sondern elektronischen Marktplätzen wie z.B. Amazon und eBay zusätzliche Meldepflichten an die Finanzbehörden aufbürdet.

Dadurch wird der italienische Fiskus auch Informationen über Online-Händler erhalten, die nicht in Italien steuerpflichtig sind und(!) die ihren Steuerpflichten in Italien bislang nicht nachgekommen sind.

Wer muss jetzt was an die italieneischen Steuerbehörden melden?

Alle elektronischen Marktplätze bzw. Plattformen, die den Fernabsatz von Waren innerhalb der Europäischen Union ermöglichen, müssen eine Meldung mit den folgenden Daten aller Online-Händler, die nach oder in Italien verkaufen, einreichen.

Das betrifft also Amazon, eBay und Co.

Dabei werden für jeden Händler die folgenden Informationen quartalsweise gemeldet.

  • Name, Wohnsitz oder Sitz, Steuernummer und E-Mail-Adresse,
  • die Gesamtzahl der in Italien verkauften Einheiten sowie
  • nach Wahl: entweder der Gesamtbetrag der Verkaufspreise der in Italien verkauften Einheiten oder der Gesamtbetrag der durchschnittlichen Verkaufspreise.

Somit müssen elektronische Marktplätze faktisch ähnliche umsatzsteuerliche Meldungen wie die Händler selbst einreichen.
Der Marktplatz muss demnach einen Überblick über die Verkäufe aller Online-Händler haben, die in Italien verkaufen oder lagern, und das den italienischen Finanzbehörden mitteilen.

Und was, wenn die Marktplätze es nicht tun?

Wenn Marktplätze diese Informationen nicht an die Finanzbehörden weiterleiten, oder wenn diese unvollständig sind, treten sie selbst in die Steuerschuld für diese Transaktionen ein (Haftung), welche nicht gemeldet wurden.

Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass insbesondere die großen Marktplätze wie Amazon und eBay dieser Auflage nicht nachkommen.

Was bedeutet das für deutsche Online-Händler?

Wenn ihr über einen elektronischen Marktplatz wie z.B. amazon.it oder ebay.it in Italien verkauft – selbst wenn ihr dort noch nicht steuerpflichtig seid – werden eure gesamten Verkäufe vierteljährig in Italien gemeldet.

Es handelt sich dabei jedoch nicht um Umsatzsteuer-Erklärungen. Das bedeutet, dass Online-Händler, die in Italien steuerpflichtig sind, weiterhin selbst quartalsweise Umsatzsteuer-Erklärungen abgeben müssen.

Was ändert sich für euch?

Die italienischen Finanzämter haben ab sofort sehr detaillierte Informationen über eure Transaktionen in Italien – selbst wenn ihr diese nicht selbst gemeldet habt.

Übersehene Steuerpflichten in Italien können dann recht schmerzhaft werden. Die italienische Finanzverwaltung zählt in Europa zu den offensivsten Institutionen im Bereich der Steuerverwaltungen (Hinweis: Googlet einmal Guardia di Finanza!).

Darüber hinaus können sich die Marktplätze von der Bezahlung der Steuerschuld eines in der Meldung vergessenen Händlers nur befreien, wenn sie nachweisen können, dass der Händler diese schon bezahlt hat. Das heißt, dass die Marktplätze sehr wahrscheinlich einen entsprechenden Nachweis von den Händlern einfordern werden.

Wie ein solcher Nachweis aussehen wird, ist aktuell noch nicht klar. Es könnte aber sein, dass Italien sich z.B. an der Marktplatzhaftung in Deutschland orientieren wird.

Das Gesetz wird nicht zwischen Händlern, die nur nach Italien verkaufen, und Händlern, die wegen einer Überschreitung der Lieferschwelle in Italien steuerpflichtig sind, unterscheiden.

Das würde bedeuten, dass zukünftig Händler vom Marktplatzhandel ausgeschlossen werden, wenn sie keine Bestätigung der umsatzsteuerlichen Erfassung (Erfassungbescheinigung) in Italien vorlegen.

Der Marktplatz muss für alle Händler – egal ob steuerpflichtig oder nicht – Transaktionsdaten übermitteln.

Da die Marktplätze regelmäßig nicht wissen können, ob eine Steuerpflicht besteht oder nicht – insbesondere dann, wenn verschiedene Verkaufskanäle bedient werden – kann es sein, dass trotzdem eine Bestätigung der Registrierung in Italien vorgelegt werden muss. Aktuell ist ein ähnliches Dilemma in Großbritannien zu beobachten.

Darüber, wie das genaue Prozedere aussehen wird, werden wir euch auf dem Laufenden halten.

Fazit: Der gläserne Online-Händler

Während die Finanzverwaltung in Deutschland noch immer von der vollständigen Verwirklichung des gläsernen Steuerbürgers träumt, ist man im Online-Handel europaweit schon viel weiter.

Dank der Marktplatzhaftung sind die elektronischen Marktplätze mittlerweile bereit, der Finanzverwaltung jeden Wunsch zu erfüllen.

Aktuell dürften die Finanzämter im In- und Ausland mit der Datenflut sicher noch überfordert sein. Es ist aber nur eine Frage der Zeit, bis man auch dort hochskalierbar Daten strukturiert auswerten kann.

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