Amazon versucht, die Quick Fixes umzusetzen – leider falsch

Amazon versucht seit Kurzem, die Quick Fixes über den Umsatzsteuerberechnungsservice umzusetzen – leider falsch.
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 4 min. Lesezeit
Amazon versucht, die Quick Fixes umzusetzen – leider falsch

Erst kürzlich hatten wir darüber berichtet, dass Amazon die größte Umsatzsteuerreform seit 25 Jahren – die sogenannten Quick Fixes – nicht umgesetzt hat.

Aktuell sieht es so aus, als werden nun erste Maßnahmen ergriffen – allerdings sind diese falsch.

Worum geht es?

Quick Fixes: Ohne gültige UStID keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung

Der Hintergrund ist eines der Kernelemente der Quick Fixes.

Um den extrem hohen Umsatzsteuerbetrug in der EU zu bekämpfen – 60 Mrd. Euro pro Jahr – sind grenzüberschreitende Lieferungen an Unternehmen in der EU seit dem 01.01.2020 nur noch dann steuerfrei, wenn der Abnehmer über eine gültige ausländische UStID zum Zeitpunkt der Lieferung verfügt.

Gültige UStID des Abnehmers seit dem 01.01.2020 zwingende Voraussetzung für die Steuerfreiheit

Ist die UStID des Käufers zum Zeitpunkt nicht gültig, liegt zwingend eine steuerpflichtige Lieferung vor.

Das stellt ein großes Problem für Händler dar, die den Umsatzsteuerberechnungsservice von Amazon nutzen.

Warum?

Amazons Umsatzsteuerberechnungsservice kann die Quick Fixes nicht umsetzen

Wir hatten kürzlich berichtet, dass der Umsatzsteuerberechnungsservice die Quick Fixes nicht umsetzen kann und somit für einen Teil der Transaktionen zu einer falschen umsatzsteuerlichen Bewertung kommt.

Der Grund dafür ist, dass nach unseren Stichproben fünf bis acht Prozent der auf Amazon hinterlegten Käufer-UStIDs  ungültig sind, was Amazon bislang ignoriert hatte.

Dieses Problem betrifft auch Amazon selbst – in den Fällen, in denen Amazon als Händler auftritt. So ist es nicht verwunderlich, dass die sogenannten Zusammenfassenden Meldungen (ZM), in denen Amazon die eigenen steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen melden muss, dem Großkonzern regelmäßig große Kopfschmerzen bereiten.

Nun versucht Amazon in den Fällen ungültiger UStIDs wie folgt vorzugehen.

Amazons aktuelle Verfahrensweise bei ungültigen UStIDs

Amazon scheint, die UStIDs mittlerweile zu prüfen. In welchem Turnus das stattfindet, ist unklar.

Was passiert, wenn die UStID des Käufers ungültig ist?

Liegt eine grenzüberschreitende Transaktion in der EU an einen vermeintlichen Unternehmer mit ungültiger UStID vor, wertet Amazon diese Transaktion weiterhin als B2B-Transaktion und versteuert diese immer im Ursprungsland.

Beispiel: Ein vermeintlicher Unternehmer aus Italien kauft bei einem deutschen Amazon-Händler ein. Die Ware wird von Deutschland nach Italien versendet. Die italienische UStID ist zum Zeitpunkt der Lieferung ungültig. Amazon wertet diese Lieferung als steuerpflichtige B2B-Lieferung in Deutschland – mit 19 Prozent Umsatzsteuer.

Ist das korrekt?

Nein!

Ohne gültige UStID gilt die Annahme B2C

In Anlehnung an Artikel 18 MwSt-DVO, welcher in allen EU-Staaten unmittelbar geltendes Recht ist, gilt Folgendes.

Solange der Unternehmer keine gegenteiligen Informationen hat, kann er davon ausgehen, dass der Abnehmer ein Endverbraucher ist, solange dieser dem Unternehmer nicht eine gültigte UStID mitteilt.

Artikel 18 MwSt-DVO zielt (ursprünglich) auf sonstige Leistungen ab, ist aber nach unserer und der Ansicht vieler weiterer Experten auch auf Lieferungen zu übertragen.

Im anonymen und hochautomatisierten Handel auf Amazon ist die gültige UStID zudem das einzige Merkmal, über das der Verkäufer erkennen kann, ob er letztendlich einen Unternehmer oder einen Endverbraucher beliefert.

Das bedeutet, dass bei einer ungültigen UStID des Abnehmers der Verkäufer davon ausgehen muss, dass es sich um einen Endverbraucher handelt. In diesem Fall müsste je nach Status der Lieferschwelle des Bestimmungslandes der Steuersatz des Ursprungs- oder des Bestimmungslandes angewendet werden.

Bei ungültiger UStID des Abnehmers ist die Lieferschwelle des Bestimmungslandes relevant

Warum verfährt Amazon nicht so?

An mangelnder – zur Not auch externer – Expertise kann es bei einem der wertvollsten Unternehmen der Welt nicht liegen.

Der Grund ist einfach.

Amazon kann den Status der Lieferschwellen des Verkäufers nicht sicher kennen. Somit handelt es sich bei der aktuellen Verfahrensweise um die einzig praktikable Lösung für Amazon – auch wenn diese wohl der rechtlichen Systematik widerspricht.

Klassische to-DATEV-Konverter laufen ebenfalls ins Leere und können den Fehler sogar verdoppeln

Klassische to-DATEV-Konverter, welche die nach der Amazon-Logik ermittelten Rechnungsdaten übernehmen, überführen diesen Fehler in die Finanzbuchhaltung.

Im schlimmsten Fall ist dann die Umsatzsteuer-Erklärung des Ursprungs- und des Bestimmungslandes falsch. Der Fehler wurde durch den Konverter also noch verdoppelt.

Wie löst Taxdoo das Problem?

Wir bei Taxdoo prüfen jeden Tag API-basiert alle bei uns hinterlegten UStIDs. Aktuell sind das mehrere Zehntausend – mit steigender Tendenz.

Darauf basierend bewertet eine automatisierte Umsatzsteuerlogik jede einzelne Transaktion.

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