Aktueller Blick ins Ausland mit KMLZ

Der Online-Handel findet zunehmend grenzüberschreitend statt. An dieser Stelle werfen wir daher regelmäßig einen kompakten umsatzsteuerlichen Blick ins Ausland. Die Informationen dafür stellen uns die renommierten Umsatzsteuer- und Zollexperten von KMLZ zur Verfügung.
Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 3 min. Lesezeit
Aktueller Blick ins Ausland mit KMLZ

Der Online-Handel findet zunehmend grenzüberschreitend statt. An dieser Stelle werfen wir daher regelmäßig einen kompakten umsatzsteuerlichen Blick ins Ausland.

Die Informationen dafür stellen uns die renommierten Umsatzsteuer- und Zollexperten von KMLZ zur Verfügung.


Im Folgenden findet ihr einen Auszug von Neuregelungen, welche auch für den Online-Handel relevant sind.

Kroatien

Zum 01.01.2020 soll der Regelsteuersatz von 25% auf 24% gesenkt werden.

Litauen

Mit Wirkung ab 01.08.2019 wurde in Litauen ein Steuerschuldübergang für Lieferungen von Handys, Tablets und Laptops eingeführt.

Polen

Seit dem 01.09.2019 veröffentlicht der polnische Fiskus die sog. Weiße Liste der Steuerpflichtigen. Diese Liste enthält u. a. die Bankkontonummern, die Steuerpflichtige beim Fiskus angegeben haben und die mithilfe des STIR-Systems überprüft wurden.

Bislang wurden allerdings keine ausländischen Kontonummern der Steuerpflichtigen in der Weißen Liste erfasst. Soweit ab 01.01.2020 ein Steuerpflichtiger Zahlungen auf ein anderes, nicht auf der Weißen Liste aufgeführtes Konto des Leistenden überweist, haftet der Leistungsempfänger bei einem Überweisungsbetrag über PLN 15.000 gesamtschuldnerisch mit dem Leistenden für diese Steuerschuld. Wird die Überweisung auf ein anderes Konto vorgenommen und dies dem Fiskus innerhalb von drei Tagen angezeigt, tritt die gesamtschuldnerische Haftung nicht ein. Zudem sind Angaben zur Adresse des Steuerpflichtigen, die Vor- und Nachnamen der vertretungsberechtigten Personen, Datum der umsatzsteuerlichen Registrierung und Angaben zum Status des Steuerpflichtigen enthalten.

Außerdem verschiebt Polen die Ersetzung der periodischen Umsatzsteuererklärung durch den SAF-T erneut. Ab dem 01.04.2020 soll die neue Regelung nun lediglich auf sog. große Steuerpflichtige anwendbar sein. Dies betrifft Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem jährlichen Umsatz von mehr als EUR 50 Mio. und einem Bilanzwert von mehr als EUR 43 Mio. Für alle weiteren Steuerpflichtigen ist die verpflichtende Einführung aktuell zum 01.07.2020 geplant.

Portugal

Der portugiesische Fiskus hat die verpflichtende Anwendung einer zertifizierten Rechnungssoftware für nicht in Portugal ansässige, sondern nur umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen auf 01.01.2021 verschoben. Betroffene Unternehmen haben somit länger Zeit, die Vorgaben der portugiesischen Steuerverwaltung umzusetzen.

Tschechien

Tschechien will ein generelles Reverse Charge einführen. Hierfür fehlt es nur noch an der Zustimmung der EU- Kommission. Bei einer Umsetzung dieser Regelung in Tschechien würde die Steuerschuld für sämtliche Lieferungen und sonstigen Leistungen auf den Leistungsempfänger übergehen.

Japan

Japan erhöht zum 01.10.2019 seinen Regelsteuersatz von 8% auf 10%. Gleichzeitig wird ein ermäßigter Steuersatz von 8% für Lebensmittel und Zeitungen eingeführt.

KMLZ

KMLZ ist die Abkürzung für Küffner, Maunz, Langer und Zugmaier und mittlerweile ein Synonym für DIE Umsatzsteuerexperten. Vor 10 Jahren gegründet, arbeiten sie heute mit mehr als 35 Kollegen von München und Düsseldorf aus an nationalen und internationalen Fällen, hauptsächlich im Bereich Umsatzsteuerrecht und Zollrecht.

Ansprechpartner

Ronny Langer
Dipl.-FW (FH), Steuerberater
Tel.: +49 89 217501250
ronny.langer@kmlz.de


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