Maßnahmen gegen den USt-Betrug: Split Payments

Dr. Roger Gothmann
Dr. Roger Gothmann
  • 3 min. Lesezeit
Maßnahmen gegen den USt-Betrug: Split Payments

Wie wir bereits berichtet haben, ist der Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug (im Onlinehandel) mit den aktuellen Instrumenten der Finanzverwaltung kaum zu gewinnen.

Split Payments scheinen daher derzeit das neue bevorzugte Mittel gegen unehrliche Unternehmer zu sein.

Was verbirgt sich hinter diesem Begriff?

Split Payments bedeutet, dass der Käufer der Ware die Umsatzsteuer nicht mehr an den Verkäufer zahlt, damit dieser die Steuer dann hoffnungsvollerweise an sein Finanzamt abführt.

Der Verkäufer erhält vom Käufer nur noch den Nettobetrag. Die Umsatzsteuer wird dann z.B. durch den Marktplatzbetreiber oder den Käufer an die Finanzbehörden überwiesen.

Großbritannien und Polen haben neben Italien, das Split Payments bereits seit einiger Zeit im öffentlichen Sektor einsetzt, bei der Umsetzung dieses Verfahrens eine Vorreiterrolle eingenommen.

Split Payments in Großbritannien

Großbritannien plant die Einführung von Split Payments insbesondere für den betrugsanfälligen Onlinehandel.

Das Chartered Institute of Taxation hat dieses Gesetzesvorhaben analysiert und erklärt, dass diese Methode durchaus erfolgversprechend sei. Aufgrund der Komplexität in der Durchführung sollte es in UK aber zunächst nur auf die Händler mit dem größten statistischen Betrugsrisiko beschränkt werden. Das sind in UK derzeit Händler aus Übersee (z.B. China).

Dass dieses Verfahren komplex sein kann, zeigen die Entwicklungen in Polen.

Split Payments in Polen ab 2018?

Der für FBA-Händler wichtige EU-Staat Polen ist bereits einen Schritt weiter.
Polen plant, zum 01.01.2018 ein freiwilliges Split-Payments-Verfahren zunächst für rein polnische B2B-Transaktionen einzuführen. Die Freiwilligkeit soll durch eine Reihe von Anreizen, wie z.B. die schnellere Erstattung von Umsatzsteuer-Guthaben, gefördert werden.

Interessant ist der geplante Mechanismus, da er als Blaupause für andere EU-Staaten dienen könnte.

Wenn der Verkäufer freiwillig zum Split-Payments-Verfahren optiert, dann benötigt er ein zweites, sogenanntes Umsatzsteuer-Bankkonto (USt-Bankkonto). Diese USt-Bankkonten sollen bis Ende 2017 von allen polnischen Banken angeboten werden. Auf diese Konten werden die Finanzbehörden unmittelbar Zugriff haben.

Der Käufer wird demnach zwei Überweisungen tätigen müssen:

  • den Nettobetrag auf das bisherige Geschäftskonto des Händlers und
  • den Umsatzsteuerbetrag auf das USt-Bankkonto.

Und Deutschland?

Deutschland hat erst kürzlich eine Anfrage an die EU-Kommission gerichtet, ob Split Payments zur Vermeidung des Umsatzsteuerbetruges, insbesondere im Onlinehandel, angewendet werden dürfen.

Da Deutschland diese Methode verpflichtend einführen will, bedarf es, anders als bei der freiwilligen Anwendung in Polen, der Zustimmung der EU-Kommission.

Fazit

Dass Händler aus Übersee (z.B. China) dank moderner Logistikstrukturen wie z.B. Amazon FBA ihre Waren gänzlich ohne Niederlassung bzw. Betriebsstätte in der Europäischen Union verkaufen können, kann auch negative Seiten haben.

Diese Händler sind für die Finanzbehörden oftmals nicht greifbar, wenn sie ihren steuerlichen Pflichten nicht nachkommen. Insofern können Methoden wie Split Payments ein Mittel gegen diese Art der Wettbewerbsverzerrung sein.

Entscheidend wird die Zuverlässigkeit der technischen Umsetzung sein. Denn, wie der geplante Mechanismus in Polen zeigt, sind Split Payments zunächst mit einer Reihe technologischer Hürden verbunden, die es zu überwinden gilt.

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